Hinweise zum Kommunionempfang im klassisch-römischen Ritus

Im folgenden finden Sie einige Hinweise für den Empfang der heiligen Kommunion in der außerordentlichen Form des römischen Ritus.


Besonderheiten beim Kommunionempfang

Es gilt die folgenden Besonderheiten beim Kommunionempfang zu beachten:

  • In der außerordentlichen Form des römischen Ritus wird ausschließlich die heilige Kommunion in Form der Mundkommunion gespendet.
  • Die Kommunion wird kniend an der aufgestellten Kommunionbank empfangen.

Bedingungen für den Kommunionempfang

Um die hl. Kommunion empfangen zu dürfen, müssen drei Bedingungen erfüllt werden:

  1. Die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche:
    Wer kommunizieren möchte, muss durch das Taufsakrament in der heiligen Kirche Gottes aufgenommen worden sein und den Glauben leben. Wer kommuniziert, bekennt sich dadurch zum katholischen Glauben. In bestimmten Fällen darf die hl. Kommunion auch Christen gespendet werden, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber den Glauben an die Eucharistie mit ihr teilen. (vgl. Kirchenrecht, can. 844)
  2. Der Stand der Gnade:
    Der Empfang der heiligen Kommunion soll mit reinem Herzen geschehen, das heißt es darf vor der Kommunion keine schwere Sünde begangen worden sein, die nicht gebeichtet wurde. Das Bußsakrament sollte nicht allzu lange zurückliegen. Liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte, muss man sich der Verpflichtung bewusst sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz mit einschließt, sobald wie möglich zu beichten.
  3. Die Nüchternheit:
    Vor dem Empfang der hl. Kommunion hat der Gläubige mindestens eine Stunde lang nüchtern zu sein. Ausnahmen bilden Wasser und die Einnahme von Medikamenten.
    Ursprünglich waren die Kommunikanten verpflichtet, vor dem Empfang der hl. Kommunion ab Mitternacht des Tages nüchtern zu bleiben. Papst Pius XII. hat diese Frist am 19. März 1957 mit dem Motu proprio Sacram communionem auf drei Stunden für feste Speisen sowie alkoholische Getränke und auf eine Stunde für nichtalkoholische Getränke verkürzt. Mit der päpstlichen Anordnung Die XXI mensis wurde die eucharistische Nüchternheit im Jahr 1964 schließlich auf wenigstens eine Stunde verkürzt.

Diese Bedingungen erreichen, dass die Gläubigen sich an Leib und Seele bereit machen für den Empfang des Herrn und ihm somit würdig werden, so dass wir den Herrn innerlich, wie auch äußerlich gebührend empfangen.